
„Wenn wir hören oder sehen, dass die Kinder hier nach ihren schweren Erkrankungen wieder das Laufen erlernen und langsam zu Kräften kommen, möchten wir nicht einfach nur zusehen, sondern ganz konkret mithelfen.“ so Sascha Gluth.
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„Auch ich helfe mit und bitte Sie um Ihr Vertrauen und Ihre Spende.“ Ralf Lindermann alias Dr. Max Henning aus der ZDF-Serie „Unser Charly“ unterstützt die Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg seit ihrer Eröffnung.
Nur miteinander kann es gelingen
Um mehr schwerkranken Kindern und Jugendlichen die notwenige Rehabilitation zu ermöglichen, möchte unsere Kindernachsorgeklinik ein neues Haus mit ca. 135 Betten in der Nähe von Berlin bauen. Nach dem Vorbild der Nachsorgeklinik Tannheim, die 1997 mit Hilfe der Deutschen Kinderkrebsnachsorge im Schwarzwald eröffnet wurde, soll diese neue Rehaklinik zur ersten Adresse für Nachsorgebehandlungen in den neuen Bundesländern werden und das Konzept der Familienorientierten Nachsorge mit allen therapeutischen Möglichkeiten umsetzen.
Gesetzliche Regelung zum Antragsverfahren einer Familienorientierten Rehabilitation
Die drei großen Akteure in der deutschen Sozialgesetzgebung, nämlich Die Deutsche Rentenversicherung Bund, der GKV-Spitzenverband (unter Beteiligung des AOK-Bundesverbandes, des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, des IKK e.V., der Knappschaft, des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie des Verbandes der Ersatzkassen e.V.) und der Spitzenverband landwirtschaftliche Sozialversicherung haben folgende Verfahrensabsprache zur Regelung einer Familienorientierten Rehabilitation für krebs-, herzkranke und Mukoviszidose kranke Kinder und deren Familien getroffen:
Die Verfahrensabsprache regelt das Verfahren zur Durchführung einer „Familienorientierten Rehabilitation“ chronisch kranker Kinder und deren Familien bei spezieller Indikation. Unter „Familienorientierten Rehabilitation“ im Sinne dieser Verfahrensabsprache ist die Leistung zur medizinischen Rehabilitation für herz-, krebs- und mukoviszidose kranke Kinder zu verstehen, bei der das Kind von seinen Eltern und Geschwistern begleitet wird. Begründet wird diese Begleitung dadurch, dass die Erkrankung des Kindes auch Auswirkungen auf die übrigen Familienangehörigen hat, so dass deren Einbeziehung in den Rehabilitationsprozess erforderlich ist. Die „Familie“ ist Patient!
» Lesen Sie hier die ausführliche gesetzliche Regelung
» Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Familienorientierte Rehabilitation (AGFOR)
Kindernachsorgeklinik
Berlin-Brandenburg
gemeinnützige GmbH
Bussardweg 1
16321 Bernau-Waldsiedlung
Tel.: 03338 - 908020
Fax: 03338 - 908039
info.ru@knkbb.de
Eine familienorientierte Rehabilitation in der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg muss bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beantragt werden. Es ist ein ärztlich-psychosoziales Gutachten mit Begründung für die Einbeziehung aller Familienmitglieder erforderlich.
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