
Stationäre Nachsorge und Rehabilitationsmaßnahmen kommen für alle Familien mit Kindern und Jugendlichen in Betracht, die an Leukämien, bösartigen Tumoren, schweren Erkrankungen des Herzens oder an Mukoviszidose erkrankt sind und die initiale Intensivtherapien in der Akutklinik hinter sich haben.
Um den Rehaerfolg zu sichern, bitten wir die Weiterführung der onkologischen, kardiologischen Behandlung und interventionellen Therapieformen, wie Infusion, Transfusion, Antibiosen, kontinuierliche Schmerztherapie oder entsprechende diagnostische Maßnahmen im Vorfeld mit dem ärztlichen Leiter abzusprechen.
Bei der Aufnahme sollte der Allgemeinzustand des Patienten so weit stabil sein, dass eine längere Bettlägerigkeit nicht zu erwarten ist.
Bei besonderen Komplikationen in der Behandlung der Patienten sollten die Bedingungen der medizinischen gegebenenfalls auch der psychosozialen Betreuung im Vorfeld mit uns abgesprochen werden.
Antragsverfahren
- Eine familienorientierte Rehabilitation bzw. Kinderheilbehandlung in der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg wird bei der zuständigen Krankenkasse (Grundlage § 40 Absatz II SGB V) oder dem jeweiligen Rentenversicherungsträger (Grundlage § 31 SGB VI) gestellt.
- Krankenkasse und Rentenversicherungsträger sind bei Kinderheilbehandlungen gleichrangig zuständig wobei der zuerst angegangene Kostenträger verpflichtet ist den Antrag zu bearbeiten.
- Für die Antragstellung zur Kostenübernahme bei Ihrem Kostenträger benötigen Sie ein ärztliches Gutachten mit Diagnose und Begründung der Einbeziehung der Familie. Insbesondere sollten psychosoziale Gesichtspunkte herausgearbeitet und Rehabilitationsziele für das kranke Kind und die Familienangehörigen definiert werden.
Krebskranke aus Nordrhein-Westfalen stellen ihren Antrag über die Krankenkasse an die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen (ARGE), Herz- und Mukoviszidosepatienten wenden sich an ihre Krankenkasse bzw. den Rentenversicherungsträger.
Achten Sie darauf, dass Ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung geklärt sind, die Pflegesätze vollständig übernommen werden und gegebenenfalls gesetzliche Eigenanteile geleistet werden müssen.
Sollte trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten ein reibungsloser Übergang von der Akut- in die Rehabilitationsklinik nicht möglich sein, übernimmt in Ausnahmefällen die Deutsche Kinderkrebsnachsorge – Stiftung für das kranke Kind, eine Ausfallbürgschaft bis die endgültige Finanzierung mit dem Kostenträger geklärt ist.
Die Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg ist von allen Kostenträgern anerkannt und beihilfefähig. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können sich direkt in unserer Klinik erkundigen.
Hinweis: Wir bitten um Beachtung, dass von unserer Einrichtung keine Fahrtkosten ausbezahlt werden. Bitte machen Sie die Fahrtkosten für den Weg zur Reha und wieder zurück nach Hause bei Ihrem Kostenträger geltend.
Wir bieten:
- Stationäre Nachsorge und Rehabilitationsbehandlung und
- AHB's für Kinder 0-16 Jahren mit der gesamten Familie
- Jugendliche 16-21 Jahre in therapeutischen Gruppen
- junge Erwachsene mit Partner bzw. Familie
- Rehabilitationsmaßnahmen für verwaiste Familien
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