
„Wenn wir hören oder sehen, dass die Kinder hier nach ihren schweren Erkrankungen wieder das Laufen erlernen und langsam zu Kräften kommen, möchten wir nicht einfach nur zusehen, sondern ganz konkret mithelfen.“ so Sascha Gluth.
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„Auch ich helfe mit und bitte Sie um Ihr Vertrauen und Ihre Spende.“ Ralf Lindermann alias Dr. Max Henning aus der ZDF-Serie „Unser Charly“ unterstützt die Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg seit ihrer Eröffnung.
Nur miteinander kann es gelingen
Um mehr schwerkranken Kindern und Jugendlichen die notwenige Rehabilitation zu ermöglichen, möchte unsere Kindernachsorgeklinik ein neues Haus mit ca. 135 Betten in der Nähe von Berlin bauen. Nach dem Vorbild der Nachsorgeklinik Tannheim, die 1997 mit Hilfe der Deutschen Kinderkrebsnachsorge im Schwarzwald eröffnet wurde, soll diese neue Rehaklinik zur ersten Adresse für Nachsorgebehandlungen in den neuen Bundesländern werden und das Konzept der Familienorientierten Nachsorge mit allen therapeutischen Möglichkeiten umsetzen.
Unser Standort
Unsere Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg gGmbH befindet sich am Rande Berlins in Bernau im Landkreis Barnim.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Sie erreichen Bernau von Berlin-Hauptbahnhof mit der S-Bahn S2 in
ca. 35 Minuten.
Vom Busbahnhof Bernau fährt ein Bus zur Klinik. Der Busbahnhof befindet sich 3 Gehminuten vom Bahnhof Bernau entfernt.
Mit dem Auto:
Vom Berliner Ring (A 10) fahren Sie die A11 in Richtung Stettin. Nach
ca. 13 km verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt Wandlitz (L273). Nehmen Sie nach 3,5 km die Einfahrt zur Brandenburg-Klinik auf der linken Seite.
Auf dem Klinikgelände fahren Sie durch die Schranke, dann immer geradeaus bis die Straße nur noch nach rechts in die Parkallee führt
(650 m). Unsere Gebäude befinden sich nach 200 m auf der rechten Seite.
Kindernachsorgeklinik
Berlin-Brandenburg
gGmbH
Bussardweg 1
16321 Bernau-Waldsiedlung
Phone: 0049-(0)3338-908020
Fax: 0049-(0)3338-908039
info@knkbb.de
Eine familienorientierte Rehabilitation in der Kindernachsorgeklinik Berlin-Brandenburg muss bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Rentenversicherungsträger beantragt werden. Es ist ein ärztlich-psychosoziales Gutachten mit Begründung für die Einbeziehung aller Familienmitglieder erforderlich.
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